Neues Waffenrecht

Das am 01.04.2003 in Kraft getretene Waffengesetz hat auch für die Sportschützen eine Vielzahl von Veränderungen mit sich gebracht, die im täglichen Vereinsleben beachtet werden müssen. Einen lückenlosen Überblick zu den Neuerungen bietet Ihnen der Deutsche Schützenbund auf seinen Internetseiten.

Nach dem neuen Waffengesetz bestehen mehrere Voraussetzungen für den Besitz und den Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen:

Ab 8 Jahren:
mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen mit Sondererlaubnis

Ab 12 Jahren:
mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen

Ab 14 Jahren:
mit allen sonstigen Waffen bei vorliegender Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten oder dessen Anwesenheit und Beaufsichtigung durch eine zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Person

Ab 16 Jahren:
ohne Beschränkung

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